Nach der geltenden Gesetzgebung haben folgende Personen das Recht, die israelische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten:

  • Kinder und Enkelkinder von Juden;
  • von Juden adoptierte Kinder;
  • Ehefrauen von Juden, Ehefrauen von Söhnen und Enkelsöhnen von Juden;
  • Ehemänner jüdischer Frauen, Ehemänner von Töchtern und Enkelinnen von Juden;
  • Witwen und Witwer von Juden, die nicht wieder geheiratet haben.

Diese Liste kennt jedoch Ausnahmen. Wenn eine Person mit einer direkten jüdischen Zugehörigkeit freiwillig ihre Religion wechselt, kann sie keine israelische Staatsbürgerschaft erlangen. Gleichzeitig gilt auch das Gegenteil: Wenn eine Person zum Judentum konvertiert ist, wird sie als Jüdin bzw. Jude anerkannt und kann das Rückkehrrecht in Anspruch nehmen.

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Wenn dies jedoch nicht Ihr Fall ist, Sie jüdische Verwandte haben und auf dieser Grundlage in den jüdischen Staat übersiedeln möchten, werden die folgenden Informationen besonders nützlich für Sie sein.
Erfahren Sie, wie Sie die Staatsbürgerschaft beantragen können, wenn einer der Elternteile oder Großelternteile jüdisch ist. Ist ein Antrag auf Staatsbürgerschaft möglich?

Wenn die Eltern jüdisch sind

Hat ein Kind einen jüdischen Elternteil, so hat das Kind Anspruch auf die israelische Staatsbürgerschaft.

Jüdische Mutter

Jüdische Kinder haben in allen Fällen Anspruch auf die israelische Staatsbürgerschaft. Die entscheidende Frage ist, ob sie als halachische Juden anerkannt werden. Ein Kind, das von einer jüdischen Mutter geboren wurde, wird gemäß der Halacha ebenfalls als Jude angesehen und besitzt alle Rechte zur Rückkehr nach Israel. Wird ein Kind von einem jüdischen Vater geboren, so wird es nicht als halachischer Jude anerkannt, doch das Recht auf Staatsbürgerschaft bleibt ihm in jedem Fall erhalten, und der Repatriierungsprozess ändert sich dadurch in keiner Weise.

Jüdischer Vater

Ein Kind, das von Juden abstammt, hat Anspruch auf Repatriierung. Ist der Vater jüdisch und wurde das Kind außerehelich geboren, sind zusätzliche Überprüfungen erforderlich. Zur Bestätigung der Verwandtschaft kann ein DNA-Test angeordnet werden. Dieser dient der Feststellung der Vaterschaft; nach einem positiven Ergebnis kann das reguläre Repatriierungsverfahren uneingeschränkt fortgesetzt werden. Ein urkundlicher Vaterschaftsnachweis wird im Rahmen der Konsularprüfung benötigt.
Zu diesem Zweck wendet man sich an einen israelischen Anwalt, der nach Prüfung der Unterlagen das Kind und den Vater zu einer DNA-Analyse schickt, die die Verwandtschaft feststellen soll. Nach Bestätigung der Vaterschaft werden die Testergebnisse vor einem israelischen Gericht geprüft, das einen urkundlichen Nachweis ausstellt.
Sind die Eltern nicht mehr am Leben und ist es nicht mehr möglich, das Repatriierungsverfahren gemeinsam zu durchlaufen, wenden Sie sich an WRAI. Wir helfen Ihnen, alle Dokumente zum Nachweis Ihres Judentums zusammenzustellen, die Konsularprüfung zu bestehen und die israelische Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Wenn Ihre Großeltern jüdisch sind

Die Antwort auf die Frage, ob man die Staatsbürgerschaft des jüdischen Staates erhalten kann, wenn die Großmutter jüdisch ist, lautet: Ja, das ist möglich. Machen Sie von dem Rückkehrgesetz Gebrauch, und es werden keine besonderen Schwierigkeiten auftreten. Das Wichtigste ist, die Abstammung und die direkte Zugehörigkeit der Großmutter zum jüdischen Volk urkundlich zu belegen.

Doch was gilt, wenn der Großvater Jude ist? Wie erhält man in diesem Fall die israelische Staatsbürgerschaft? Sie können das Recht auf Repatriierung erlangen, indem Sie beim Konsulat einen Antrag einreichen und stichhaltige Belege für das Vorhandensein der erforderlichen jüdischen Wurzeln vorlegen.

Somit können nach israelischem Recht auch Personen, deren Großeltern jüdisch sind, die israelische Staatsbürgerschaft beantragen – wenngleich die Praxis zeigt, dass auch hier rechtliche und bürokratische Schwierigkeiten nicht ausbleiben.

Staatsbürgerschaft für Kinder israelischer Eltern

Die Staatsbürgerschaft können auch Kinder erhalten, deren Eltern israelische Staatsbürger sind. Die Registrierung erfolgt nach Terminvereinbarung bei der Botschaft am Wohnsitz. Die Anmeldung des Kindes wird bei persönlicher Vorlage folgender Dokumente vorgenommen:

  • eine ausgefüllte Meldung über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland;
  • israelischer Personalausweis;
  • Original der Geburtsurkunde und eine Kopie*;
  • das Original der Geburtsbescheinigung aus der Entbindungsklinik oder: eine Geburtsurkunde, ein Entlassungsepikrise oder eine Austauschkarte (die in die Kinderkartei der Kinderarztpraxis aufgenommen wird). Es ist ebenfalls eine Fotokopie dieses Dokuments mitzubringen.
*Bei der Einreichung einer zweiten Geburtsurkunde muss auch das Original der ersten Geburtsurkunde mit einer Fotokopie vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Verleihung der Staatsbürgerschaft an Kinder.

Dokumentenliste

Eine vorläufige Dokumentenliste für die Repatriierung nach Israel aufgrund von Abstammung umfasst:

  • Farbfotos im Format 3 × 4 cm;
  • Reisepässe – ausländische und inländische;
  • Nachweise über Geburt und Heirat der Eltern, Geburt der Eltern, Heirat der Großeltern, Geburt der Großeltern;
  • Dokumente im Zusammenhang mit beruflicher, militärischer, gewerkschaftlicher, parteilicher, Komsomol- und sonstiger Tätigkeit;
  • Bildungsnachweise;
  • Dokumente und Informationen über nahe Verwandte, die in Israel leben;
  • ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf Repatriierungsvisum“.

Hilfe und Beratung

Unser Unternehmen ist bereit, Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erlangung der israelischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu bieten. Wir sind seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig und bewältigen erfolgreich auch komplexe Sachverhalte. Unsere Spezialisten erledigen alles für Sie zügig und sorgfältig, was Ihnen ermöglicht, Energie, Zeit und Kosten erheblich einzusparen.